Kantorei
Evangelische Singgemeinde

Kantorei - die Evangelische Singgemeinde
Die Evangelische Singgemeinde

Richtlinien für Sängerinnen und Sänger
Zürcher Kantorei zu Predigern

Anspruch / Erwartungen

Die Aufgaben der Zürcher Kantorei zu Predigern sind anspruchsvoll und vielseitig (Konzertprojekte/ Gottesdienste/ Vesperreihe), die Probenzeit ist für diese Aufgaben recht kurz bemessen.    
Deshalb gehen wir davon aus, dass in der Regel alle Probentermine wahrgenommen werden (auch im Interesse der Sicherheit jedes/r Einzelnen).

Aus dem Verhältnis von Aufgaben und Probenzeit ergibt sich, dass wir eine gewisse Chorerfahrung voraussetzen. Darunter verstehen wir

  • stimmliche Erfahrung
  • Noten lesen (einfache Stücke vom Blatt singen) können     und
  • selbständiges Nacharbeiten (mit einem Instrument).

Wir erwarten zudem eine gewisse Arbeit an der eigenen Stimme (mindestens 5 Lektionen Stimmbildung alle 2 Jahre).
Diese Stimmbildung kann auf Wunsch bei unserer eigenen Stimmbildnerin absolviert werden.

Wir verstehen uns nicht als Projektchor, d.h. wir sind vorwiegend an Sängerinnen und Sängern interessiert, welche sich über einen längeren Zeitraum bei uns engagieren wollen.

Nach 2 bis 3 Schnupperproben fordern wir die neuen SängerInnen zu einem "Kennenlern–Vorsingen" mit dem musikalischen Leiter auf.
Dabei geht es nicht um eine Prüfung, sondern darum, dass dieser die neuen Stimmen kennen lernt.
Nach spätestens einem halben Jahr erwarten wir von neuen SängerInnen die ESG–Mitgliedschaft.  

Für neue Sängerinnen und Sänger gilt in der Regel die Altersgrenze 50.
Ausnahmen können bei besonderen Problemen in einzelnen Registern gemacht werden.

Aufgaben / Verpflichtungen

Die Mitwirkung in den Gottesdiensten und Vespern gehört zu den zentralen Aufgaben der Kantorei. Neben dem geistlichen Interesse ist diese Verpflichtung unsere finanzielle Grundlage. Da wir auf eine gute und ausgewogene Besetzung angewiesen sind, erwarten wir von unseren Mitgliedern eine Beteiligung an diesen Anlässen.

Für die verschiedenen Auftrittsarten gelten unterschiedliche Tenueregeln:
Konzerte: schwarz und rotes Accessoire
Gottesdienste ZH: schwarz und farbiges Accessoire
Vespern ZH: unten schwarz und einfarbiges Oberteil.

[ Noten bei allen Anlässen in rotem Umschlag oder rotem Mäppli ]

Die Termine der Konzertaufführungen und die Generalprobe(n) sind für alle obligatorisch.

Absenzen

Für die aktuelle Konzertperiode wird jeweils eine Entschuldigungs- respektive Verpflichtungsliste aufgelegt. Darin verpflichtet oder entschuldigt man sich für Gottesdienste, Vespern und Konzerte und entschuldigt sich bei unumgänglichen Proben-Absenzen. Ab drei Proben-Absenzen pro Konzertperiode muss der musikalische Leiter möglichst vorab informiert werden. Ein Probentag gilt als zwei Proben.

Die Kontrolle der Probenpräsenz liegt beim/bei der jeweiligen Verantwortlichen für die Mitgliederbetreuung in der Kantorei. Nicht besuchte Proben müssen eigenständig bis zur nächsten Probe nachgearbeitet werden.Im Anschluss an die nächste Chorprobe wird das Nachgearbeitete kurz mit dem musikalischen Leiter durchgegangen.

Ausnahmen von diesen Richtlinien müssen vorab mit dem musikalischen Leiter besprochen werden.

Organisatorische Arbeit

Die administrativen Arbeiten werden vom Vorstand der Kantorei besorgt.
Der Vorstand ist aber auf das Mitdenken und die Mithilfe weiterer Chormitglieder in organisatorischen Belangen angewiesen.
Vorstand und HelferInnen verrichten ihre Vereinsarbeit ehrenamtlich.

(Stand: September 2009)

 

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